Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich im Verlauf des Jahres 2008 und zuletzt im Januar 2009 mit der Zahlung von Gratifikationen an Arbeitnehmer und die vertragliche Vereinbarungen eines Freiwilligkeitsvorbehaltes durch den Arbeitgeber befasst und hat seine bisherige Rechtsprechung deutlich präzisiert bzw. korrigiert.